Montag, 06.Februar 2012

Sie sind hier: Lexikon
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das Bundesdatenschutzgesetz stellt eine Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten dar (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Es ist auf alle Datenerhebungen anwendbar, die im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. "Stattfinden" bedeutet im Internet, daß die Daten aus Deutschland oder nach Deutschland mitgeteilt werden.
| < zurück | zurück zum Lexikon | weiter > |
|
|
|
|